Verein LebenPlus

Statuten des Vereins LebenPlus

  1. Name, Sitz, Zweck

Unter dem Namen „LebenPlus“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.

Der Sitz des Vereins befindet sich in Solothurn.

Der Verein bezweckt die Förderung eines gesunden Lebensstils nach den NEWSTART- Prinzipien, einer vollvegetarischen Lebensweise, des biologischen Gartenbaus, und die Bekämpfung von Rausch –und Genussgiften, insbesondere Alkohol und Tabak. Ausserdem sollen Prävention und Heilungsmöglichkeiten von Zivilisationskrankheiten aufgezeigt werden.

Darüber hinaus unterstützt und fördert der Verein die soziale Gesundheit des Menschen in Ehe, Familie und Gesellschaft.

Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch Information und Ausbildung, z. B. Kochkurse, Gesundheitsaustellungen, Ernährungs- und Lebenstilseminare, Gesundheitsferien, Ehe und Familientagungen und -Freizeiten, sowie durch Erstellung und Verbreitung von Büchern, Zeitschriften usw. zu diesen Themenkreisen.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für den Vereinszweck verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.